This is article is written by Ana Flores, lawyer in collaboration with SNAbogados.
- Product-by- ProcessPatenten in Spanien
Erzeugnispatente schützen Gegenstande (Sachpatenten) oder Stoffe (Stoffpatente), die in der Regel in dem Patentanspruch durch Eigenschaften eindeutig bestimmt werden (z.B. einen Maschinenteil). Andererseits schützen Verfahrenspatente Herstellungs- oder Arbeitsverfahren. Das Erzeugnis eines Herstellungsverfahrens genießt auch einen gewissen automatischen Schutz (z.B. einen Medikament), ohne das Erzeugnis selbst patentieren zu müssen. Beim patentierten Arbeitsverfahren gibt es allerdings kein neues Erzeugnis, weil nur um eine Veränderung des Objekts sich handelt (z. B. Energiesparschaltung).
Da eine genaue Beschreibung der Merkmalen eines Gegenstandes oder, häufiger, eines Stoffes nicht immer möglich (z.B. weil die nötigen Messmethoden nicht verfügbar sind) ist, wird das Herstellungsverfahren benutzt, die Ansprüche zu bestimmen. Wir nennen diese Patente, Product-by-Process Patente.
- Zulässigkeit
2.1. Das Europäische Patentamt erkennt die Product-by-Process-Ansprüche unter die Voraussetzung an, dass die Erzeugnisse als solche die Bedingungen der Patentierbarkeit (Neuigkeit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit) erfüllen. Die Richtlinien für die Prüfung (Teil F, Kapitel IV, 4.12) legen fest, dass:
ü Unabhängig davon, ob in dem Product-by-Process-Anspruch eine Formulierung wie “erhältlich durch”, “erhalten durch”, “direkt erhalten durch” oder eine gleichbedeutende Formulierung verwendet wird, bezieht sich der Anspruch stets auf das Erzeugnis als solches und gewährt dafür absoluten Schutz (siehe Enichem Synthesis S.p.A- T 20/94).
ü In Bezug auf die Neuheit muss festgestellt werden, ob das betreffende Erzeugnis mit bekannten Erzeugnissen identisch ist. Der Anmelder muss nachweisen, dass die Abwandlung der Verfahrensparameter zu einem anderen Erzeugnis führt, indem er beispielsweise deutliche Unterschiede in den Eigenschaften der Erzeugnisse darlegt (siehe Behr GmbH & Co. KG, T 205/83).
2.2. Das spanischen Patentamt erkennt ebenfalls die Product-by-Process- Ansprüche unter die Voraussetzung an, dass die Erzeugnisse als solche die Bedingungen der Patentierbarkeit erfüllen, wobei es kein einheitliches Kriterium über die Wortlaut der Ansprüche („obtenible“, „que se obtiene“, usw.) hat.
Im Fall, dass eine Patent-by-Process Patentanmeldung wegen dieser unterschiedlichen Ausdrücken, die aber gleichen Sinn haben, zurückgewiesen wird, kann einfach eine Beschwerde erfolgreich sind, aufgrund der unterschiedlichen Behandlung in Bezug auf europäische Patenten, die für Spanien erteilt worden sind.
- Umfang von Patent-by-Process-Ansprüchen
3.1. Gemäß der neueren Rechtsprechungen in Deutschland ist ein Erzeugnis auch von anderen Herstellungsmethoden geschützt. Gegenstand des Patents ist trotz der Beschreibung durch das Herstellungsverfahren das Erzeugnis als solches, das unabhängig von seinem Herstellungsweg die Voraussetzungen für die Patentierbarkeit erfüllen muss. In dieser Art der Beschreibung liegt auch keine Beschränkung des Schutzes für das Erzeugnis auf den zu seiner Kennzeichnung angegebenen Verfahrensweg (BGH Tetraploiden Kamille).
Dementgegen haben die Gerichte in den Vereinigten Staaten eine restriktivere Ansicht. Wird ein Erzeugnis auf eine andere Weise als bezeichnete hergestellt, wird das Patent nicht verletzt. In Betreff des Vereinigten Königreichs ist den Umfang der Patent-by-Process-Ansprüche noch nicht gerichtlichen festgestellt.
3.2. In Spanien haben die Gerichte die Gelegenheit noch nicht gehabt, über diesen interessanten und aktuellen Punkt sich zu äußern. Da die Patent-by-Process-Ansprüche besonders im Bereich von Biopatentierung große Bedeutung haben und da viele spanische Unternehmen und Institute mit der Forschung auf dem Gebiet der Biotechnologie beschäftigt sind, wären Rechtsprechungen sehr willkommen und hilfreich.
September 2013.
Ana Flores